Allgemeine Geschäftsbedingungen SEGELTOUR.NET

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen die Mitsegelvereinbarung sowie die Schiffsordnung zwischen Freizeit&Medien

Segeltour.NET Ingo Rietsch, Karl Liebknechtstrasse 4a, D-15741 Bestensee und den Kunden. Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit uns lesen Sie die Törnbedingungen durch.

Die Schiffsordnung und Mitsegelvereinbarung können Sie herunterladen, auf der rechten Seite dieser Webseite. Törnbedingungen / Mitsegelvereinbarung werden nach der Einweisung auf der Yacht unterschrieben von allen Crewmitgliedern.

Vertragsabschluss und Leistung:
Die Törnanmeldung ist für den Kunden verbindlich. Ein für beide Parteien gültiger Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung  per E-Mail beim Kunden zustande. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung und Rechnung nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und ist verpflichtet, Abweichungen der dortigen Leistungsbeschreibung vom Vereinbarungsinhalt unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Der vom Anbieter geschuldete Leistungsumfang wird durch die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung bestimmt. Soweit dies nicht ausdrücklich abweichend in der Buchungsbestätigung angegeben wird, gelten folgende allgemeine Regelungen:
a) Die An- und Abreise liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
b) Der Anbieter kann sich Dritter als Leistungsträger bedienen, um seine Leistungen zu erbringen, hierbei tritt der Anbieter „Segeltour.NET “ lediglich als Vermittler auf. Die Abwicklung erfolgt durch den Leistungserbringer. Segeltouren durch Segeltour.NET werden auf der Rechnung/Bestätigung entsprechend gekennzeichnet.
c) Die sich aus der individuellen Gestaltung des Segeltörns durch die Crew ergebenden weiteren Kosten  (Bordkasse) sind nicht im Törnpreis enthalten.

Risiko:
Am Segeltörn nimmt jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko teil. Bei Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Der Teilnehmer ist voll für sich und seiner Obhut unterstellte Personen verantwortlich und hat die jeweils erforderlichen oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen vom Skipper/in, selbständig zu treffen. Dies betrifft insbesondere das Anlegen von Sicherheitsleinen und Schwimmwesten sowie die sonstige Sicherung an und unter Deck und im Wasser. Das Rauchen auf und unter Deck ist grundsätzlich verboten.

Haftung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Anbieter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, haften alle Teilnehmer  gemeinsam zu gleichen Teilen .  Im Falle, dass keine Kaution erhoben wird, haften die Teilnehmer gemeinsam bis zu einer Höhe von € 1500,00 (Segeltour.NET eigene Yacht).
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer an mitgeführten Gegenständen durch Diebstahl oder Umwelteinwirkungen (z.B. Feuer oder Wasser) entstehen. Der Anbieter haftet nicht für das Verhalten anderer Törnteilnehmer.

Haftungsausschluß:

Ein Reisemangel kann nicht hergeleitet werden, wegen Ausfall der Reise bis zu 24 Stunden für notwendigen  Reparaturen, wetterbedingte Maßnahmen; welches der  Sicherheit von Crew und Schiff dienen, insbesondere bei Wochentörns, bei zwei Wochentörns bis zu 75 Stunden. Aus technischen Gründen kann der Veranstalter auch eine  Ersatz-Yacht einsetzen soweit die Crew darauf Platz findet.

Rücktritt:
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: bis acht Wochen vor Reisebeginn > 40% des Törnpreises / bis vier Wochen vor Reisebeginn > 60 % des Törnpreises / bis eine Woche vor Reisebeginn > 80 % des Törnpreises / weniger als eine Woche vor Reisebeginn > 90 % desTörnpreises. Kojenplätze oder Kabinen auf Segelyachten, lassen sich nicht kurzfristig weiterbelegen. Alternativ können Sie den Kojenplatz/Kabine an weitere Personen vergeben zu den hier genannten Bedingungen.

Weitere Bestimmungen
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern.
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.

Bestandteil des Vertrages ist die Mitsegelvereinbarung und die AGB`s AGB`s zum Download